Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Werbeleistungsvertrag

Unser oberstes Ziel ist es, qualitativ hoch stehende Leis­tungen für unsere Auftraggeber zu erbringen.

Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen

– der Brandwork GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden der Agentur)

– der Brandwork GmbH (Agentur) und ihren Auftragnehmern (Liefe­ranten der Agentur)

und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Auftraggebern/Lieferanten mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Lieferanten und Brandwork GmbH gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Brandwork GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.

Vertragsabschluss, Urheberrechte und Nutzungsrechte und Kündigung

Die Angebote von Brandwork GmbH sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Die von Brandwork GmbH präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich – nur wo explizit ausgewiesen – als Pauschalen, in allen anderen Fällen beziehen sie sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MWST. Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande. Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang sind – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – kündbar auf Ende eines Quartals.

Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der zudem auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die Überprüfung der wett­bewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werkleistungen der Agentur zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Werkleistungen der Agentur. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen und die Vereinbarkeit der Werkleistungen mit sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von Brandwork GmbH nur für die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. Sämtliche anderen Rechte an den Arbeiten liegen bei Brandwork GmbH.

Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an Brandwork GmbH zurückzugeben.

Leistung und Honorar

Brandwork GmbH arbeitet nach den Tarifen der Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW. Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von Brandwork GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Brandwork GmbH ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Brandwork GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Brandwork GmbH sind grundsätzlich verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10% übersteigen, hat Brandwork GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Brandwork GmbH innerhalb 15 Tagen zahlbar.

Präsentation

Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht der Agentur in der Regel ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10 % des erwarteten Auftragsvolumens), das zumindest anteilsmässig den Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Brandwork GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

Kennzeichnung

Brandwork GmbH ist nach Absprache berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf SRT und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Termine

Brandwork GmbH setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Keine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht, wenn die Terminverzögerung zufolge Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht wird. Der Auftraggeber hat der Brandwork GmbH eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch Brandwork GmbH zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Brandwork GmbH beruhen.

Haftung

Brandwork GmbH haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche oder grob-fahrlässige Vertragsverletzung von Brandwork GmbH entstehen. Jede weitere Haftung von Brandwork GmbH für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Beziehung zu Auftragnehmern (Lieferanten der Agentur)

Die Agentur kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber der Agentur) erteilen. Die Lieferanten haben in diesem Fall ihre Forderungen ausschliesslich bei den Auftraggebern der Agentur geltend zu machen. Die Agentur haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von der Agentur im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Brandwork GmbH und dem Auftraggeber gilt das Schweizerische Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Altstätten. Brandwork GmbH bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber (Kunden der Agentur) auch an seinem Domizil zu belangen.

Die Brandwork GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.